Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV-Mitgliedschaft den Schutz folgender Versicherungen bei Bergunfällen (alpinistische Aktivitäten inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard):
ALPINER SICHERHEITSSERVICE ASS
(Leistungen im Überblick seit 01.01.2004)
ASS-Grundschutz für alle DAV-Mitglieder (pauschal)
| Notruf-Zentrale rund um die Uhr |
Tel.: 089/62 42 43 93 |
| Bergungs-, Such-, Rettungskosten je Person und Ereignis |
bis zu Euro 25.000 europaweit |
| Heilbehandlung nach Bergunfall im europäischen Ausland |
unbegrenzte Höhe (subsidiär) |
| Krankenrücktransport und Überführung nach Bergunfall sowie Überführung im Todesfall aus dem europäischen Ausland |
unbegrenzte Höhe |
| Prämie |
im DAV-Mitgliedsbeitrag enthalten |
ASS Erweiterter Schutz (fakultativ/sofern vereinbart)
· Leistungen des ASS-Grundschutz
weltweit
· Zusätzliche Unfallversicherung sowie Erweiterung der Auslandskrankenversicherung von unfallbedingten
Heilkosten auf erkrankungsbedingte Heilkosten bei alpinen Aktivitäten.
· Invaliditätsentschädigung bis Euro 20.000 (ab Invaliditätsgrad 20%) nach Bergunfall
Hierzu kann jede Sektion des Deutschen Alpenvereins über einen Sammelvertrag den erweiterten Schutz für alle Mitglieder beantragen.
Unabhängig davon hat jedes Mitglied die Möglichkeit, individuell den ASS Erweiterten Schutz zu erwerben oder sich im Rahmen des DAV Reise-, Sport- und Freizeitschutzes für alle Freizeitaktivitäten zusätzlich zu versichern.
Weitere Informationen hierzu in den zum Download bereitgestellten Broschüren auf der
Seite das DAV.
DAV MITGLIEDER SPORTHAFTPFLICHT
(Leistungen im Überblick)
| Leistungen Mitglieder-Haftpflichtversicherung je Schadenereignis (subsidiär) bei
| Deckungssumme
|
| Personenschäden |
bis zu Euro 1.533.876 |
| Sachschäden |
bis zu Euro 153.388 |
| Prämie |
im DAV-Mitgliedsbeitrag enthalten |
Siehe Broschüre zum ASS 2004 auf Seite 4 auf der
Seite das DAV.