Bedingungen für Teilnahme und Anmeldung an Veranstaltungen der Sektion Miesbach des DAV e. V.

 

1. Teilnahmeberechtigung

Das Programm steht vorrangig Sektionsmitgliedern der Sektion Miesbach des DAV e. V. und ihren Partnersektionen offen. Mitglieder anderer DAV-Sektionen dürfen sich an den Veranstaltungen und Touren der Sektion Miesbach beteiligen, sofern freie Plätze verfügbar sind.
Ohne Mitgliedschaft im DAV kann an Veranstaltungen der Sektion Miesbach aus versicherungstechnischen Gegebenheiten nicht teilgenommen werden.

2. Persönliche Leistungsfähigkeit und Ausrüstung

Der Teilnehmer muss den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung so weit entsprechen, dass er die Gruppe nicht unzumutbar stört, behindert oder gefährdet. Vor und während Kursen oder Führungstouren ist der Veranstaltungsleiter berechtigt, die Leistungsfähigkeit und die Ausrüstung des Teilnehmers zu überprüfen. Der Veranstaltungsleiter kann einen Teilnehmer in folgenden Fällen ausschließen: Der Teilnehmer ist den zu erwartenden Anforderungen seiner Meinung nach nicht gewachsen, der Teilnehmer kann die geforderte Ausrüstung nicht vorweisen oder der Teilnehmer bleibt der Vorbesprechung ohne Entschuldigung und ohne wichtigen Grund fern.
Über gesundheitliche Probleme (z.B. Allergie, Verletzung, Diabetes etc.), die den Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigen könnten, muss der Teilnehmer den Tourenleiter vor Veranstaltungsbeginn informieren.
Die durch einen Ausschluss entstandenen Folgekosten sind von dem jeweiligen Teilnehmer zu tragen. Ein Recht auf Erfüllung des Leistungsanspruches besteht nicht. Eine nach Veranstaltungsbeginn festgestellte Fehleinschätzung des eigenen Könnens rechtfertigt keine Erstattung der Teilnehmergebühr.

3. Haftung

Bei sämtlichen Veranstaltungen ist zu beachten, dass insbesondere im Berg- und Klettersport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht. Dieses Risiko kann auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung durch die eingesetzten Veranstaltungsleiter nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden. Das alpine Restrisiko muss jeder Teilnehmer selbst tragen. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit und eine angemessene eigene Veranstaltungsvorbereitung vorausgesetzt.
Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen Fahrlässigkeit gegen den/die Veranstaltungsleiter, andere Sektionsmitglieder oder die Sektion Miesbach, soweit der Schaden nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen abgedeckt ist. Diese Erklärung gilt entsprechend gegenüber dem Halter und Lenker von im Rahmen der Veranstaltung benutzten Fahrzeugen.
Bei Veranstaltungen obliegt die Aufsichtspflicht für Kinder generell den Erziehungsberechtigten.

4. Anmeldung

Die Anmeldung zur Tour erfolgt direkt beim jeweiligen Tourenleiter. Die Anmeldefristen im Tourenprogramm sind zu beachten.
Auf Anweisung des Tourenleiters ist für die Anmeldung das entsprechende Formular vollständig, inklusive Notfallkontakt. auszufüllen und per E-Mail an die Geschäftsstelle zu senden.
Voraussetzung für die Annahme der Anmeldung ist die Teilnahme am Lastschriftverfahren und die Zustimmung zu den aktuellen Teilnahme- und Anmeldebedingungen.
Die Eventualreservierung eines Veranstaltungsplatzes ist nicht möglich!

5. Bezahlung der Teilnehmergebühr/ggf. Vorauszahlungen

Die Teilnehmergebühr beinhaltet, soweit nicht anders angegeben, ausschließlich die Touren- bzw. Kursgebühr. Dazu kommen je nach Veranstaltung persönliche Kosten für Anreise, Übernachtung, Verpflegung, etc., die generell individuell vor Ort zu bezahlen sind. Die fälligen Beträge werden mittels (SEPA-)Lastschriftverfahren von der Sektion eingezogen. Bei Veranstaltungen mit Übernachtungen werden sowohl Quartier als auch Verpflegung bereits im Vorfeld durch die veranstaltende Sektion gebucht.
Vorauszahlungen für Nebenkosten (z. B. Übernachtungsgebühren etc.), die von der Sektion als Sicherungsanzahlung im Voraus an Dritte zu leisten sind, können nur zurückerstattet werden, wenn diese darauf verzichten oder der gebuchte Platz anderweitig vergeben werden konnte.

6. Rücktritt

Ein Rücktritt sollte der veranstaltenden Sektion im eigenen Interesse des Teilnehmers unverzüglich gemeldet werden. Dem Absagenden entstehen folgende Stornokosten: Bei Rücktritt ab dem 7. Tag vor Tourenbeginn ohne Nachrücker werden die Teilnehmergebühr, Kosten für Stornierung der Übernachtung und ggf. die Kosten für die Anreise einbehalten. Kann der frei gewordene Platz durch einen Nachrücker besetzt werden, werden 10 € pro Tourentag einbehalten.

7. Absage oder Abbruch einer Veranstaltung oder vorzeitige Abreise

Muss eine Veranstaltung auf Grund schlechten Wetters oder aus Sicherheitsgründen im Vorfeld abgesagt werden, werden 10,-€ pro Tag als Bearbeitungsgebühr und anfallende Stornokosten einbehalten.
Es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Organisationsbeitrags/ggf. Vorauszahlungen bei folgenden Gründen: Abbruch der Veranstaltung aus Gründen der Sicherheit oder einem anderen besonderen Anlass, vorzeitige Abreise, Erkrankung oder Unfall während der Veranstaltung, verspätete Anreise oder Ausschluss durch die Veranstaltungsleiter nach Veranstaltungsbeginn. Eine mangelhafte Erfüllung des Angebots kann daraus nicht abgeleitet werden.

8. Bildrechte

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos, die bei der Tour entstanden sind und auf denen er zu sehen ist, in den Sektionsmedien veröffentlicht werden können. Der Vorname kann dabei angegeben werden. Für die Veröffentlichung wird kein Entgelt geleistet. Der Nutzung der erstellten Bilder kann gegenüber dem Tourenleiter jederzeit widersprochen werden.

9. An- und Abreise

Die An- und Abreise erfolgt bei allen Veranstaltungen auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten. Da die Anfahrten zu vielen Sektionstouren mit Privatautos erfolgen, sind aus Umweltschutzgründen Fahrgemeinschaften zu bilden.
Die Fahrtkostenabrechnung regeln die Teilnehmer eigenverantwortlich.
Wir empfehlen, sich die Kosten einvernehmlich mit folgender Lösung zu teilen: Die Fahrer berechnen pro Auto und km 0,30 €. Diese Kosten zuzüglich Maut-, Parkkosten etc. können pro Auto oder für mehrere Fahrzeuge aufgeteilt werden. Tourenleiter sind kostenfrei mitzunehmen.
Wird ein Bus mit bis zu 9 Plätzen von der Sektion angeboten, ist dieser zu benützen.