Mitgliederversammlung
(Veranstaltung Nr. 15)
Beschreibung
Einladung zur 148. Mitgliederversammlung der Sektion Miesbach des Deutschen Alpenvereins e.V.
(mit Verlosung der Hüttentermine 2026)
am Freitag, 28. März 2025, 19:00 Uhr im Gasthof Bräuwirt in Miesbach, Marktplatz 3
Tagesordnung
1. Jahresbericht des 1. Vorsitzenden
2. Ehrungen der Jubilare
3. Jahresberichte der Referenten und Gruppen
4. Bericht des Schatzmeisters
5. Bericht der Rechnungsprüfer
6. Entlastung des Vorstandes
7. Haushaltsvoranschlag 2025
8. Nachwahl eines Vorstandsmitglieds (Beisitzer/in)
9. Satzungsänderung
Die Hauptversammlung des DAV hat am 11.11.2023 Änderungen der für die Sektionen verbindlichen Mustersatzung beschlossen. Im Zuge der Umsetzung beantragt der Vorstand folgende Satzungsänderungen:
In § 2 Abs. 2 lautet der letzte Teilsatz statt wie bisher "sie achtet auf die Chancengleichheit von Frauen und Männern" nunmehr neu: "sie steht ein für Diskriminierungsfreiheit, Vielfalt und Chancengleichheit aller".
In § 2 Abs. 3 wird hinter dem Wort Umweltschutz folgende Ergänzung eingefügt: "einschließlich des Klimaschutzes".
In § 3 Abs. 2 wird Buchstabe h) wie folgt neu eingefügt: "Maßnahmen zur Berücksichtigung des Klimaschutzes bei Aktivitäten, insbesondere bei der Mobilität, dem (Um-)Bau und Betrieb der eigenen Infrastruktur, der Kommunikation sowie bei Bildungsangeboten;".
Aus dem bisherigen § 3 Abs. 2 Buchstabe h) wird nunmehr Buchstabe i).
In § 3 Abs. 2 wird Buchstabe j) wie folgt neu eingefügt: "Prävention und Bekämpfung sexualisierter, psychischer und physischer Gewalt im Sport und in allen Bereichen der Vereinsarbeit;".
Aus dem bisherigen § 3 Abs. 2 Buchstabe i) wird nunmehr Buchstabe k).
Aus dem bisherigen § 3 Abs. 2 Buchstabe j) wird nunmehr Buchstabe l).
Aus dem bisherigen § 3 Abs. 2 Buchstabe k) wird nunmehr Buchstabe m).
In § 3 Abs. 2 wird Buchstabe n) wie folgt neu eingefügt: „Planmäßiges Zusammenwirken mit anderen Sektionen durch die gemeinschaftliche Nutzung von Kletter- bzw. Boulderhallen.“.
In § 4 lautet Buchstabe g) statt wie bisher "jede Veräußerung oder Belastung von Grund- oder Hüttenbesitz, soweit es sich um AV-Hütten handelt, vom DAV genehmigen zu lassen;" nunmehr neu: "die Zustimmung des Präsidiums vor jeder Veräußerung oder Belastung von Grund- oder Hüttenbesitz einzuholen, soweit es sich um allgemein zugängliche DAV-Hütten handelt;".
10. Sonstiges
Gemäß § 15 Absatz 1 ist die Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2025 spätestens zwei Wochen vorher über die Homepage der Sektion erfolgt (06.03.2025).
